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Privatkunden

Privatkunden

Eines unserer Hauptaufgabenfelder ist die umfassende Beratung und Betreuung von privaten Auftraggebern in allen Fragen der Immobilienbewertung. Dabei geht es überwiegend um folgende Anlässe und Themen:

Anlässe und Themen für Privatkunden

  • Was ist eine Immobilienbewertung?
    Bei einer professionellen Immobilienbewertung ermittelt ein Immobiliengutachter bzw. Sachverständiger den Wert Ihres Grundstücks, Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung und legt das Ergebnis seiner Wertermittlung, je nachdem für welchen Anlass Sie die Immobilienbewertung brauchen, in einem Verkehrswertgutachten, einer schriftlichen Wertermittlung oder einem Beleihungswertgutachten dar. Je nachdem, welches Gutachten Sie benötigen, wird zwischen zwei Immobilienwerten unterschieden, dem Verkehrswert und dem Beleihungswert.
  • Wann brauche ich eine Immobilienbewertung?
    Die Immobilienbewertung hat zum Ziel, auf einer verlässlichen Daten- und Informationsbasis und unter Anwendung betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnisse den Marktwert für eine Immobilie nachvollziehbar und realistisch zu ermitteln. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder eine Immobilie kaufen möchten, vor einer Scheidung stehen, ein Immobilienerbe antreten oder eine Schenkung beabsichtigen - die Erstellung eines Gutachtens ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine objektive Herangehensweise für die Wertermittlung einer Immobilie haben möchten, welche frei von unrealistischen oder subjektiven Preisvorstellungen ist. Es gibt viele Bewertungsanlässe, die ein Verkehrswertgutachten zwingend notwendig machen. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Wertermittlung den Anforderungen nach § 194 BauGB gerecht werden soll.
  • Welche Immobilien können Sie durch uns bewerten lassen?
    ​Wohnimmobilien Ein- und Zweifamilienhäuser Wohn- und Geschäftshäuser Eigentumswohnungen Mehrfamilienhäuser Wohngrundstücke Doppelhäuser Reihenhäuser Gewerbeimmobilien Betriebs- und Produktionsgebäude Kauf- und Warenhäuser Gewerbegrundstücke Einzelhandelsmärkte Gastronomiebetriebe Handelsimmobilien Geschäftshäuser Einkaufsmärkte Lagergebäude Bürogebäude Autohäuser Spezialimmobilien Sport- und Mehrzweckhallen Krankenhäuser und Kliniken Kindergärten und Schulen Veranstaltungsgebäude Wohn- und Altenheime Freizeitimmobilien Hotels Rechte und Belastungen Wohnungsrechte Leitungsrechte Erbbaurechte Wohnrechte Nießbrauch Wegerechte
  • Was ist der Verkehrswert?
    Beim Verkehrswert einer Immobilie handelt es sich um den Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt für eine Immobilie, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, nach den rechtlichen Gegebenheiten und der Lage des Grundstücks erzielt werden kann. Damit entspricht der Verkehrswert einer Immobilie dem Marktwert der Immobilie. Eine Verkehrswertermittlung erfolgt daher unter Berücksichtigung der Grundstücksmarktlage zum Zeitpunkt der Immobilienbewertung und gibt den Wert wieder, der unter der Prämisse von Angebot und Nachfrage auf dem freien Grundstücksmarkt erzielbar scheint. Die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers spielen dabei keine tragende Rolle, da sie den Verkehrswert nicht betreffen. Im deutschen Recht wird der Verkehrswert einer Immobilie auf Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 ermittelt. Gemäß dieser Verordnung werden für die Verkehrswertermittlung von Immobilien das Ertragswert-, das Sachwert-, oder das Vergleichswertverfahren oder mehrere dieser Verfahren herangezogen. Die Ableitung des Verkehrswerts einer Immobilie wird bei uns mit einem Verkehrswertgutachten oder einer Wertermittlung dargestellt. Mehr zu Verkehrswertgutachten Mehr zu Wertermittlung
  • Was ist der Beleihungswert?
    Der Beleihungswert ist wesentlicher Bestandteil bei der Vergabe von Immobiliendarlehen durch Banken und Kreditinstitute, denn eine Immobilie dient oft als Sicherheit im Fall eines Kreditausfalls. Daher spiegelt der Beleihungswert den Wert wider, den ein Darlehensgeber im Falle einer Versteigerung oder eines Verkaufs der Immobilie zu jeder Zeit mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit am freien Grundstücksmarkt erhalten könnte. Damit liegt der Beleihungswert grundsätzlich unter dem Verkehrswert einer Immobilie, denn er muss unabhängig von vorübergehenden Wertschwankungen am Grundstücksmarkt und unter Ausschluss von Spekulation am Markt erzielt werden können. Daher dient der Beleihungswert einer Immobilie der Bank oder dem Kreditinstitut insbesondere zur Festlegung der maximal möglichen Darlehenshöhe für eine Bau- oder Immobilienfinanzierung. Denn nur, wenn die Darlehenssumme auch im Falle einer Verwertung gedeckt ist, sinkt das Kreditausfallrisiko für die finanzierende Bank. Im deutschen Recht wird der Beleihungswert einer Immobilie auf Grundlage der Beleihungswertermittlungsverordnung ermittelt. Auch im Rahmen dieser Verordnung werden für die Beleihungswertermittlung von Immobilien das Ertragswert-, das Sachwert-, oder das Vergleichswertverfahren oder mehrere dieser Verfahren herangezogen. Die Ableitung des Beleihungswerts einer Immobilie wird entsprechend in einem Beleihungswertgutachten dargestellt.
  • Typischer Ablauf einer Immobilienbewertung oder eines Gutachtenauftrages
    Erhalten Sie hier einen Überblick über den gesamten Ablauf Ihres Gutachtenauftrags: Wie die Beauftragung erfolgt, was wir besichtigen, welche Informationen wir einholen und wie lange es dauert. Ihre Kontaktaufnahme Sie erreichen uns: telefonisch unter 0621/490 780 11 per E-Mail an info@banjac-immobilienbewertung.de über das Kontaktformular auf unserer Website Kommen Sie einfach auf uns zu. Wir beraten Sie gerne! Erster telefonischer Kontakt (kostenlos) In einem ersten Telefonat klären wir mit Ihnen alle Hintergründe Ihres Bewertungsanlasses, denn je nach Wertermittlungszweck und Immobilienart gibt es verschiedene Gutachtenformen. Grund für das Gutachten (Verkauf, Erbschaft, Finanzamt, Vorlage Gericht, Scheidung) Besprechung von Objekt (Haus, Eigentumswohnung, Rechte), Lage und Zustand Klärung des Wertermittlungsstichtags (aktuell, in der Vergangenheit) Besprechung eventueller Besonderheiten (Rechte, Dienstbarkeiten, Sanierungen) Zusendung Auftragspaket Sachverständigenauftrag mit Berücksichtigung der Besonderheiten Checkliste der für ein Gutachten erforderlichen Unterlagen (zur Vorbereitung des Termins ist es für uns leichter, im Vorfeld die Unterlagen zu haben) Eigentümervollmacht für Akteneinsicht und Behördenauskünfte Auftragserteilung und Beginn erster Arbeiten Ihre schriftliche Auftragserteilung Vereinbarung des Ortstermins zur Besichtigung der Immobilie Direkte Beantragung fehlender Unterlagen mit Ihrer nun vorliegenden Vollmacht. So nutzen wir bereits die Wartezeiten bei Ämtern und Behören. Ortstermin Die Anwesenheit des Auftraggebers ist empfehlenswert, um detaillierte Fragen klären zu können. Dies führt zu einem genaueren Gutachten. Umfangreiche Besichtigung von innen und außen mit Befundfeststellung nach Augenschein (mit schriftlicher Dokumentation) Fotografische Dokumentation der Immobilie (mit Ihrem Einverständnis) Erfassung von eventuellen Schäden, jedoch keine Eingriffe in Grundstück und Bausubstanz Stichprobenweise Aufnahme von Raummaßen zur Plausibilitätskontrolle der Baupläne Vorbereitung des Gutachtens Evtl. Besorgung letzter noch fehlender Unterlagen Einholen weiterer (mündlicher) Auskünfte (Baurecht, Flächennutzugsplan, Bebauungsplan, Denkmalschutz, Erschließungskosten, Mietverträge…) Marktrecherche zu Verkaufspreisen und Mietpreisen (Datenbanken, Marktberichte, Gutachterausschuss, Marktteilnehmer) Ausarbeitung des Gutachtens Je nach Auftragslage werden vier bis sechs Wochen für die Erstellung benötigt. Bitte bei Auftragserteilung erfragen! Entwurf und Erstellung des Gutachtens mit Dokumentation zu Lage, Rechten, Grundstück und Gebäuden Marktbeschreibung und Verfahrenswahl Bodenwertermittlung, Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertermittlung, besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Verkehrswertermittlung Fertigstellung und Versand Korrektur des ausgearbeiteten Gutachtens und Unterzeichnung Ausdruck und Binden der benötigten Ausfertigungen Zusendung der beauftragten Anzahl von Gutachten, der von Ihnen überlassenen und von uns besorgten Unterlagen sowie unserer Rechnung (postalisch und per E-Mail) Auftragsabschluss Sofern Sie im Anschluss an die Gutachtenerstellung Fragen zum Wertermittlungsauftrag, dem erstellten Gutachten oder zur Rechnungsstellung haben, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne.
  • Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?
    Damit Ihre Anfrage fachgerecht ausgeführt werden kann und Sie ein exaktes Angebot für ein seriöses Gutachten erhalten, benötigen wir von Ihnen folgende Objektunterlagen: • Aktueller Grundbuchauszug • Lageplan • Grundriss- und Schnittzeichnungen • Wohn- / Nutzflächenberechnung • Berechnung des Brutto-Rauminhaltes • Mietaufstellung • Angaben über Mängel / Altlasten • Bei Erbbaugrundstücken: Erbbaurechtsvertrag • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis • Auszug der Bewilligungsurkunde (sofern Belastungen in Abt. II des Grundbuches eingetragen sind) PDF-Download
  • Wer führt eine Immobilienbewertung durch?
    „Wer schätzt den Wert meines Hauses?“ Der Wert einer Immobilie ist an viele Faktoren geknüpft. Ein Wertgutachten kann Aufschluss darüber geben, wie viel Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück tatsächlich wert ist. Dabei wird die Wertermittlung einer Immobilie bei uns durch einen zertifizierten Immobiliensachverständigen durchgeführt. Unsere Immobiliengutachter sind zur Führung der Bezeichnung „Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten“ berechtigt. Aufgrund laufender Fort- und Weiterbildung verfügen unsere Sachverständigen über eine hohe Expertise im Bereich der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
  • Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
    Die Dauer einer Immobilienbewertung hängt u. a. von der Größe und Art der Immobilie sowie deren Komplexität ab. Die Besorgung noch fehlender, bewertungsrelevanter Unterlagen durch den Sachverständigen hat auch Einfluss auf die Dauer der Wertermittlung. In der Regel benötigen wir für die Gutachtenerstattung rund vier bis sechs Wochen nach Besichtigung.
  • Wie lange dauert ein Ortstermin?
    Die Dauer der Besichtigung Ihrer Immobilie hängt unmittelbar von der Größe und Fläche ab. Im Regelfall dauert der Besichtigungstermin bei einem Einfamilienhaus etwa ein bis zwei Stunden. Bei großen Gebäudekomplexen kann der Besichtigungstermin auch länger dauern.
  • Muss ich als Auftraggeber bei der Besichtigung anwesend sein?
    Für die Besichtigung muss zumindest eine Person vor Ort sein, um uns den Zutritt zur Immobilie zu ermöglichen. Dies kann auch durch einen Mieter geschehen. Sofern die Besichtigung ohne Auftraggeber oder Eigentümer der Immobile erfolgt, wird der Eigentümer von uns über Terminvereinbarungen mit den Bewohnern informiert.
  • Was passiert mit den Daten und Fotos der Besichtigung?
    Selbstverständlich wird die Besichtigung Ihrer Immobilie ausschließlich zur Bewertung und zur Gutachtenerstellung genutzt. Alle Unterlagen und Fotos werden von uns mit größter Sorgfalt aufbewahrt und nie ohne Ihr Einverständnis ausgehändigt oder veröffentlicht.
  • Kann ein Gutachten ohne Besichtigung der Immobilie erstellt werden?
    Ein zertifizierter oder öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter wird für eine Wertermittlung immer auf einer Besichtigung der Immobilie bestehen. Nur so können Besonderheiten wie Baumängel oder Immissionen berücksichtigt werden und zu einem präzisen Gutachten führen.
  • Immobilie online bewerten: Warum eine Onlinebewertung von Immobilien nicht sinnvoll ist
    Zahlreiche Anbieter von Bewertungsportalen bieten mittlerweile eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie an. Hier sollte jedoch die Datengrundlage kritisch hinterfragt werden, denn die Quellen bestehen aus nicht ganz klaren oder veralteten Angebotspreisen aus dem Internet. Da Immobilien zudem höchst individuell und damit schwierig zu vergleichen sind, kommen solche Bewertungen schnell an Ihre Grenzen. Besonderheiten wie Baumängel, Rechte und Belastungen im Grundbuch, Erbbaurechte, Hochwassergebiete, Denkmalschutz oder Immissionen werden bei einer Online-Immobilienbewertung nicht berücksichtigt. Ein zertifizierter Gutachter oder Sachverständiger weiß mit seiner Markterfahrung die Besonderheiten einzuordnen und hat aussagekräftigere und gesicherte Informationsquellen über realisierte Verkaufspreise. Darüber hinaus ist für viele Anlässe (z. B. für das Finanzamt, das Nachlass- oder Betreuungsgericht sowie für eine Zwangsversteigerung) das Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen gefordert. Wie es (auch in der Kurpfalz) so schön heißt: „Was nix koscht‘, is‘ nix wert!“
  • Unser Honorar - Was kostet ein Wertgutachten oder sonstige Leistung?
    Die Honorare für die Erstellung von Gutachten sind vom Schwierigkeitsgrad, der Größe der Immobilie und dem Aufwand abhängig. Bei Verkehrswertgutachten ist etwa die Höhe des ermittelten Verkehrswertes für das Honorar maßgebend. Wir orientieren uns dabei an der Honorartabelle des "Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen" (BVS). Damit erhalten Sie einen ersten Überblick über die Kosten einer Immobilienbewertung. Nach unserem ausführlichen Beratungsgespräch lassen wir Ihnen gerne ein verbindliches Angebot zukommen. Beratungen und gutachterliche Stellungnahmen werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Bei unseren Gutachten und Bewertungen berechnen wir Auslagen für die Beschaffung fehlender Unterlagen (z. B. Lageplan und Luftbild) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  • So überprüfen Sie die Qualität eines Gutachtens:
    Wie sind die gesetzlichen Anforderungen an ein Gutachten? Haken Sie einfach ab, ob das Gutachten alle Anforderungen erfüllt.
  • Wer sind unsere Auftraggeber?
    Privatkunden (Ermittlung persönlicher Vermögensverhältnisse, Scheidungsfälle etc.) Unternehmen Immobilien- und Wohnungsbaugesellschaften Grundstücksgesellschaften Handelsunternehmen Industrieunternehmen Immobilienfonds Projektentwickler Immobilienmakler/Maklerunternehmen Research-Unternehmen Steuerberater Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften Gerichte Rechtsanwälte Notare Insolvenz-/Nachlassverwalter Berufsbetreuer Testamentsvollstrecker Öffentliche Auftraggeber Unternehmer
  • Wo erstatten wir Gutachten?
    Aufgrund unserer regionalen Lage liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in folgenden Kreis- und Stadtgebieten der Metropolregion Rhein-Neckar: Mannheim Heidelberg Ludwigshafen Weinheim etc.
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